Ausbau der B 214 zwischen Borstel und der B 6

Bekanntmachung

Vorbereitung der Planung für das Vorhaben
Ausbau der B 214 zwischen Borstel und der B 6
Dulden von Vorarbeiten auf Grundstücke

Die Straßenbauverwaltung beabsichtigt, in der Samtgemeinde Liebenau und Marklohe
zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und Erhöhung der Verkehrssicherheit das
o. a. Bauvorhaben durchzuführen. Um die Planung vorbereiten zu können, müssen
auf verschiedenen Grundstücken in der Zeit vom April bis Juni 2020 Vorarbeiten
durchgeführt werden, und zwar:
Kartierarbeiten und andere Geländeerhebungen.
Von den Arbeiten werden Flurstücke in den Gemarkungen Holte und Lemke
(Samtgemeinde Marklohe), sowie Pennigsehl, Liebenau, Glissen und Oyle
(Samtgemeinde Liebenau) betroffen sein.
Da die genannten Arbeiten im Interesse der Allgemeinheit liegt, sind die betroffenen
Grundstückseigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten nach § 16a
Bundesfernstraßengesetz (FStrG) verpflichtet, sie zu dulden. Die Arbeiten können
auch durch Beauftragte der Straßenbauverwaltung durchgeführt werden. Etwaige
durch diese Vorarbeiten entstehende unmittelbare Vermögensnachteile werden in
Geld entschädigt.
Sollte eine Einigung über eine Entschädigung in Geld nicht erreicht werden könne,
setzt die Entschädigungsfeststellungsbehörde mit Sitz im Ministerium für Inneres und
Sport, auf Antrag der Straßenbaubehörde, die Entschädigung fest.
Durch diese Vorarbeiten wird nicht über die Ausführung des geplanten
Straßenbauvorhabens entschieden.Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich
oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten Klage beim
Niedersächsisches Verwaltungsgericht Hannover
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
erhoben werden.
Die Klageerhebung muss schriftlich erfolgen.
Die Klage wäre gegen die Niedersächsisch Landesbehörde für Straßenbau und
Verkehr, Göttinger Chaussee 76A, 30453 Hannover zu richten.
Sie muss den Kläger, den Beklagten und den Streitgegenstand bezeichnen und soll
einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung der Klage dienenden
Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, sowie der angefochtene Bescheid
beigefügt werden.

Nienburg, den 27.03.2020

Im Auftrag
gez. Winkler
Übersichtskarte_B214